Dachlawine - Schneefanggitter genügt Verkehrssicherungspflicht
Dachlawine: Ein Fahrzeughalter stellte seinen PKW am 28. Januar 2013 ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Jungwirthstraße in München ab. Vom Dach des Hauses ging später eine Schneelawine ab, obwohl auf dem Dach ein Schneefanggitter angebracht war. Die Schneemassen beschädigten das Fahrzeug stark: Doch der Hausbesitzer muss für den Schaden nicht zahlen. weiterlesen
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