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BVerfG zur Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten: Rechtsschutzgarantie einschlägig

Betroffene müssen sich gegen die Übermittlung ihrer Daten aus Gerichtsakten an eine im betreffenden Verfahren unbeteiligte Behörde wehren können. Gerichte haben die Pflicht, in solchen Fällen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten, entschied das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

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