BGH: Vorkaufsrecht vereiteln kann für Vermieter teuer werden
Vereitelt der Vermieter das Vorkaufsrecht eines Mieters an einer umgewandelten Wohnung, indem er diesen nicht über den Verkauf der Wohnung informiert, kann dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz von entgangenem Gewinn zustehen. Mehr zum Thema 'Vorkaufsrecht'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
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