BGH: Haftung des Vermittlers bei Dokumentationsfehlern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut zur Beweislastumkehr und zur möglichen Schadenersatzpflicht eines Versicherungsvermittlers bei mangelhafter Dokumentation eines Beratungsgespräches geäußert. Laut des Urteils (BGH, 13.11.2014 - III ZR 544/13) hat der Vermittler zu beweisen, dass er alle erforderlichen Hinweise tatsächlich erteilt hat.
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