Betriebliche Altersversorgung im Minijob: Keine Überschreitung der 450-Euro-Grenze bei Entgeltumwandlung
Übersteigt das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig die Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat, endet der Minijob. Wenn das nicht gewünscht ist, kann neben der Reduzierung der Arbeitszeit eine Entgeltumwandlung die Lösung sein. Mehr zum Thema 'Minijob'...Mehr zum Thema 'Geringfügig entlohnte Beschäftigung'...Mehr zum Thema 'Entgeltumwandlung'...Mehr zum Thema 'Betriebliche Altersversorgung'...
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