BAG zur Betriebsrente : Altersgrenze für Frauen flexibel
Regelungen, die sich mit der betrieblichen Altersvorsorge befassen, sind grundsätzlich nach den für AGB geltenden Grundsätzen auszulegen. Das kann dazu führen, dass sich die ursprünglich "festen" Altersgrenzen der Betriebsrente für Frauen verschieben, wenn sich auch die entsprechenden Grenzen der gesetzlichen Rentenversicherung ändern. Dies entschied das BAG am Dienstag.
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