Aufhebungsvertrag: Fünftelregelung mit günstiger Besteuerung greift nicht bei Abfindung auf Raten
Die ermäßigte Besteuerung bei Abfindungen greift nur dann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund dieser Zahlung höhere Einkünfte erzielt, als er bei einer normalen Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses erhalten hätte. Doch was gilt, wenn in mehreren Blöcken abgefunden wird? Mehr zum Thema 'Abfindung'...Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'...Mehr zum Thema 'Fünftelregelung'...
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