Außergewöhnliche Belastungen: Wenn das Finanzamt bei den Zahnarztkosten streikt
Hohe Kosten für eine Zahnbehandlung können beim Fiskus als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Eine hohe Vorauszahlung ohne vernünftigen Grund kann aber als Steuertrick ausgelegt werden.
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