Wer haftet für Telefonkosten aufgrund gestohlener SIM-Karte?
Der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses muss unter Umständen für Telefonkosten aufkommen, die ein unbekannter Dritter mittels entwendeter SIM-Karte verursacht hat. Das gilt insbesondere, wenn der Anschlussinhaber die PIN auf der SIM-Karte notiert hatte, was grob fahrlässig ist.
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