Urteil: Erstattung von Anwaltskosten durch Arbeitgeber nach dessen Strafanzeige
Das Arbeitsgericht Köln hat durch Urteil (11 Ca 3817/14) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Strafanzeige gegen seinen Arbeitnehmer erstattet hat, unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein kann, die Kosten für dessen anwaltliche Vertretung zu übernehmen.
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