Provisionsweitergabe beim Bausparen - Wird jetzt um Bares gefeilscht?
Eine 180-Grad-Drehung der BaFin sorgt aktuell für Gesprächsstoff. Die Finanzaufsicht hatte in einer Auslegungsentscheidung (BaFin, 30.05.2005 - BA 33 (115440)110) die Provisionsweitergabe an Bauspar-Kunden unmissverständlich untersagt und sogar angekündigt Zuwiderhandlungen zu verfolgen. Doch im vorweihnachtlichen Jahresendgeschäft rumort es nun durch eine BaFin-Mitteilung vom 03.12.2014 kräftig.
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