OLG Frankfurt am Main bestätigt Schadenersatzpflicht der Slowakei gegenüber niederländischer Versicherungsgruppe wegen Verletzung bilateralen Investitionsschutzabkommens
Die Slowakische Republik muss 22,1 Millionen Euro an eine niederländische Versicherungsgruppe zahlen, weil sie ein bilaterales Investitionsschutzabkommen aus dem Jahr 1991 verletzt hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 18.12.2014 einen entsprechenden Schiedsspruch bestätigt (Az.: 26 Sch 3/13) und damit der Ansicht der Slowakei, das Investitionsschutzabkommen sei mit ihrem Beitritt zur EU unanwendbar geworden, eine Absage erteilt. Die Entscheidung kann von der unterlegenen Antragstellerin mit der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof angefochten werden. Weiterlesen
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