LSG Hessen: Keine Witwerrente nach sieben Monaten Ehe mit krebskranker Frau
Leidet im Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung und hat eine Lebenserwartung von weniger als einem Jahr, ist von einer dem Anspruch auf Witwen- beziehungsweise Witwerrente entgegenstehenden Versorgungsehe auszugehen. Dies hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt mit Urteil vom 16.09.2014 entschieden (Az.: L 2 R 140/13). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell