Lohnsteuer | Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung
Die von einer Rechtsanwaltskanzlei für ihre angestellten Anwälte getragenen Beiträge zur Haftpflichtversicherung sind mangels überwiegend betrieblichen Interesses Arbeitslohn (FG Berlin-Brandenburg 3.6.14, 9 K 9369/12, Rev. BFH VI R 58/14)
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