Lebensversicherung - Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Kunden bei Umdeckungen
Lebensversicherung: Wenn ein Vermittler seinem Kunden zur Umdeckung eines LV-Vertrages rät, muss er die Beratung genau dokumentieren. Missachtet der Vermittler die Dokumentationspflicht hingegen und wird ihm im Nachhinein Falschberatung vorgeworfen, so findet eine Beweislastumkehr statt. Nun muss der Vermittler nachweisen, dass er den Kunden tatsächlich korrekt beraten hat – ohne sachgemäße Dokumentation ein Ding der Unmöglichkeit. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de