Können auch Unternehmen und Bausparer Kreditgebühren zurückfordern?
Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Entscheidungen (BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) festgestellt, dass zusätzlich zum Zins erhobene "...Bearbeitungsgebühren kein Entgelt für gesonderte Leistungen" darstellen und deshalb nicht verlangt werden dürfen. Betroffen sind Verträge, die ab dem Jahr 2004 bis 2011 abgeschlossen wurden (wir berichteten). Auch Firmenkredite und Bauspardarlehn könnten betroffen sein. EILE IST GEBOTEN, denn am 31.12.2014 verjähren alle Ansprüche endgültig.
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