BGH zu Aufwendungsersatz für Schönheitsreparaturen: Vermieterin muss an Mieter zahlen
Der BGH hat Mietern aus Berlin einen Zahlungsanspruch gegen ihre Vermieterin wegen selbst ausgeführter Schönheitsreparaturen zugestanden. Ihre Zustimmung sei nicht erforderlich gewesen, so das Urteil vom Mittwoch. Eigentlich hatte die Vermieterin die Arbeiten selbst ausführen wollen.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online