BGH: Schönheitsreparaturen: Kostenerstattung durch Vermieter
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Vermieter dem Mieter Kosten für Schönheitsreparaturen erstattet, muss sich der Vermieter daran auch festhalten lassen, wenn er die Arbeiten selbst ausführen will. Mehr zum Thema 'Renovierung'...Mehr zum Thema 'Schönheitsreparaturen'...Mehr zum Thema 'Mietrecht'...
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