BGH: Prospektfehler im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom AG
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Beschluss vom 21. 10.2014, dass sich im Verkaufsprospekt der Deutschen Telekom zum sog. "dritten Börsengang" ein Prospektfehler befindet (AZ.: XI ZB 12/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:Es handelte sich...
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