AG München: Unberechtigte Fahrt mit Mietwagen nach Italien kann Mieter teuer zu stehen kommen
Wer den vertraglichen Vereinbarungen zuwider mit einem Mietfahrzeug ins Ausland fährt, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug bei Diebstahlsverdacht stillgelegt wird und die Kosten für den entstandenen Aufwand tragen. Dies hat das Amtsgericht München mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 15.04.2014 entschieden (Az.: 182 C 21134/13). Weiterlesen
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