AG München: Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung erfasst auch Kunststoffscheibe
Die Kunststoffscheibe im Heck eines Cabrios ist zwar grundsätzlich von der Glasbruchversicherung einer Teilkaskoversicherung mit versichert. Schäden im Biegebereich für den Einklappvorgang deuten jedoch auf Verschleiß hin. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und im konkreten Fall einen Anspruch gegen die beklagte Versicherung verneint, weil deren Versicherungsbedingungen die Übernahme von Verschleißschäden ausschlossen (Urteil vom 21.05.2014, Az.: 271 C 4878/14, rechtskräftig). Weiterlesen
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