Zahnzusatzversicherung: Vorlagepflicht des Heil- und Kostenplans beachten
Bei einer Klausel in einer Zahnzusatzversicherung, wonach der Versicherer für Leistungen beim Zahnersatz ohne die vorherige Vorlage eines Heil- und Kostenplans Aufwendungen nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu erbringen hat, handelt es sich nach Auffassung des Landgerichts Köln um eine wirksame Risikobegrenzung (LG Köln, 19.02.2014 - 23 O 197/13).
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