Sterbegeldversicherung: Wartezeiten bei Sterbegeld-Policen sind zulässig
Versicherer dürfen in Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit einbauen, wenn sie den Kunden vor Vertragsschluss gründlich darauf hinweisen. So hat das Landgericht Köln entschieden. Das gilt auch, wenn die Leistung als garantierte Todesfallsumme bezeichnet wird.
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