Sofortiger Mietschuldenausgleich hilft nicht unbedingt gegen eine ordentliche Kündigung
Kündigt der Vermieter wirksam fristlos und begleicht der Mieter daraufhin unverzüglich seine Mietschulden, kann gleichwohl eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung des Vermieters wirksam bleiben.
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