OLG Hamm: 20.000 Euro Schmerzensgeld für nicht gerechtfertigte Bandscheibenersatzoperation
Ein Patient kann von einem Krankenhaus 20.000 Euro Schmerzensgeld verlangen, nachdem er im Krankenhaus ohne ausreichende Aufklärung und ohne ausreichende Indikation nach der neueren Methode des Bandscheibenersatzes operiert wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 29.09.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert (Urteil vom 29.09.2014, Az.: 3 U 54/14, rechtskräftig). Weiterlesen
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