Mängel bei Zahnersatz: Zahnarzt muss Neuanfertigung anbieten
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld beanspruchen. Mehr zum Thema 'Zahnersatz'...Mehr zum Thema 'Behandlungsfehler'...Mehr zum Thema 'Zahnarzt'...
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