Honorarberatung | Dienstleistungen gegen Honorar unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
Wann dürfen Versicherungsmakler Dienstleistungen gegen Honorar erbringen? Hier ist zwischen reinen kaufmännischen Dienstleistungen zu unterscheiden, für die die Vereinbarung eines Honorars zulässig ist, und solchen Dienstleistungen, die der Makler als Vermittler und Berater in Versicherungsfragen erbringt, für die er außerhalb von § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO kein gesondertes Honorar vereinbaren darf.
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