Falschberatung - BGH spricht Lehman-Opfer Entschädigung zu
Der Bundesgerichtshof spricht erstmals einem Opfer der Lehman-Pleite Schadenersatz zu. Die Mutter des Klagenden wurde von der Bank beim Kauf von Lehman-Anleihen falsch beraten. Laut BGH steht ihm nun grundsätzlich Schadenersatz wegen einer Falschberatung zu.
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