EU-Urteil bestätigt Rechtslage
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ausgeschlossen werden dürfen, wenn sie die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nicht erfüllen.
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