Die Direktversicherung des Geschäftsführers in der Insolvenz
Zum Dienstvertrag vieler Geschäftsführer gehört die Direktversicherung als "Grundausstattung" mit hinzu, häufig gibt es auch mit Versicherungen rückgedeckte Pensionszusagen. Doch was passiert, wenn das Unternehmen insolvent wird? Wie fest ist dann das "Bezugsrecht"? Kann der Insolvenzverwalter den Vertrag etwa kündigen? Und wie muss sich der Versicherer verhalten? Dazu hat der Bundesgerichtshof (BGH, 09.10.2014 - IX ZR 41/14) weitgehend Entwarnung für die Versorgungsberechtigten gegeben.
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