BGH: Kein hohes Pfand für SIM-Karte erlaubt
Mobilfunkanbieter dürfen für SIM-Karten kein hohes Pfand von ihren Kunden verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, der von einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden ausgeht (Az.: III ZR 32/14). Das Gericht erklärte eine Klausel des Mobilfunkanbieters Drillisch für unwirksam, mit der das Unternehmen für eine SIM-Karte 29,65 Euro Pfand verlangte. Weiterlesen
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