Berufsunfähigkeit - Versicherung darf Gesundheitsdaten aus vorvertraglicher Zeit prüfen
Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Versicherung ist berechtigt ihre Leistung zu verweigern, wenn der Versicherungsnehmer seine Ärzte nicht von der ärztlichen Schweigepflicht entbindet und die Krankengeschichte aus vorvertraglicher Zeit nicht geprüft werden kann. Dies gilt auch, ohne dass ein konkreter Verdacht auf Betrug vorliegen muss. Darauf hat mit einem aktuellen Urteil das Kammergericht Berlin bestanden (Urteil v. 8.07.2014, 6 U 134/13). weiterlesen
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