34f: Verspätete Berichte halb so schlimm
Finanzanlagenvermittler sind für ihre Tätigkeit 2013 erstmals verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde spätestens bis zum 31. Dezember 2014 einen Prüfungsbericht vorzulegen. Wer nicht oder verspätet abgibt, riskiert ein vierstelliges Bußgeld und könnte aufgrund der Zweifel an seiner Zuverlässigkeit auch die Erlaubnis verlieren. Nach einem aktuellen Urteil kann der Prüfbericht aber auch später abgegeben werden.
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