Zum Begriff "Erdrutsch" in der Gebäudeversicherung
Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich dazu geäußert, wann ein "Erdrutsch" im Sinne der Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung vorliegt. Nach Ansicht des Gerichts liegt ein "Erdrutsch" auch dann vor, wenn der Boden in dem Hanggelände, in dem das versicherte Gebäude steht, auf einer tieferliegenden Bodenschicht teilweise nur langsam abgleitet (OLG Koblenz, 03.02.2014 - 10 U 1268/13).
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