Zivilrecht: Hausverkäufer haftet für undichtes Dach trotz Gewährleistungsausschluss
Wurde in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer Mängel offenlegen muss, die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssten, haftet er für größere Mängel wie ein undichtes Dach und mangelnde Beheizbarkeit trotz Gewährleistungsausschluss. Mehr zum Thema 'Gewährleistung'...Mehr zum Thema 'Gewährleistungsausschluss'...Mehr zum Thema 'Kaufvertrag'...Mehr zum Thema 'Haftung'...Mehr zum Thema 'Mangel'...
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