Versorgungsordnung für Betriebsrente darf keinen biometrischen Faktor enthalten
Wenn Betriebsrenten stärker erhöht werden als die gesetzlichen Renten, darf das zuständige Versorgungswerk seine Zusatzrente nicht wegen der längeren Lebenserwartung der begünstigten Mitglieder um einen biometrischen Faktor kürzen.
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