Verbraucherzentrale Hamburg: Allianz muss Kunden über Fehler in Versicherungsverträgen informieren
Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherungs-AG dazu verurteilt, Kunden mit einer Lebensversicherungspolice deutlich darüber zu informieren, dass bestimmte von ihr verwendete Vertragsklauseln unwirksam beziehungsweise irreführend sind. Dies meldet die Verbraucherzentrale Hamburg, die in dem Verfahren Klägerin war (Urteil vom 07.08.2014, Az.: 11 O 298/13, nicht rechtskräftig). Weiterlesen
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