Unerlaubte Privatfahrt eines Soldaten - Haftet dieser für Schäden am Bundeswehrfahrzeug?
Ein Soldat muss für durch Brandstiftung verursachte Schäden an einem Dienstfahrzeug einstehen, wenn er dieses unerlaubt privat genutzt hat. Er habe vorsätzlich die ihm obliegenden Pflichten verletzt und hierdurch sei ein adäquat kausaler Schaden eingetreten, so das VG Berlin.
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