Überholverbot heißt Überholverbot: Notfalls abbremsen und einscheren
Mit dem Passieren des Vorschriftszeichens 276 ist das Überholen im Straßenverkehr verboten. Selbst ein bereits laufender Überholvorgang muss abgebrochen werden. Dies entschied das OLG Hamm in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss.
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