Stellenausschreibung : Bevorzugung arbeitsloser Bewerber ist keine Diskriminierung Schwerbehinderter
Schreibt ein öffentlicher Arbeitgeber eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, benachteiligt er allein dadurch keine schwerbehinderten Bewerber, die eine Anstellung haben. Er muss sie nicht zum Bewerbungsgespräch einladen. Mehr zum Thema 'Schwerbehinderte'...Mehr zum Thema 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)'...
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