Schadenersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfall bei Kfz-Eigenreparatur nur mit geeignetem Nachweis
Wird das Auto nach einem Unfall selbst repariert und rechnet der Geschädigte auf Gutachtenbasis ab, reicht eine Reparaturbestätigung als Nachweis für den Nutzungsausfall nicht aus. Nachgewiesen werden muss neben der Durchführung der Reparatur auch der konkrete Zeitraum der tatsächlichen Reparaturdauer. Mehr zum Thema 'Kfz-Reparatur'...Mehr zum Thema 'Verkehrsunfall'...Mehr zum Thema 'Nutzungsausfall'...
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