Schäden durch Feuerwehr nach Fehlalarm eines Rauchmelders
Führt der Fehlalarm eines Rauchmelders dazu, dass die Feuerwehr anrückt und werden während des Einsatzes durch das Öffnen von Fenstern und Rollläden Schäden am Haus verursacht, so kann der Hauseigentümer keinen Schadenersatz geltend machen. Vielmehr durfte die Feuerwehr wegen der Warnsignale des Feuermelders von einer vorhandenen Gefahr ausgehen, entschied das Landgericht Heidelberg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (LG Heidelberg, 07.03.2014 - 1 O 98/13).
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