Riester-Verträge doch nicht immer pfändungssicher
Im Insolvenzfall können Gläubiger laut einem Urteil des Amtsgerichts München auf das Riester-Vermögen des Schuldners zugreifen. Das gilt jedoch nur dann, wenn weder die Zulage beantragt, noch die gezahlten Beiträge in der Einkommensteuer-Erklärung geltend gemacht wurden.
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