Restwert gleich Wiederbeschaffungswert minus Verkaufserlös
Der Autoversicherer muss lediglich den Restwert eines Fahrzeugs erstatten. Wie dieser zu ermitteln ist, hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden (Urteil des BGH vom 10.9.2014, Az. IV ZR 379/13).
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