OVG Koblenz: Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch
Die Beiträge zur Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz waren in den Jahren 2007 und 2008 zu hoch und daher rechtswidrig, da die Kammer ungeplante Gewinne aus den Vorjahren in Millionenhöhe nicht zur Finanzierung ihrer Aufgaben eingesetzt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 23.11.2014 entschieden (Az.: 6 A 11345/13). Weiterlesen
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