OLG Hamm zu Geschwindigkeitsbegrenzung: Die "Schneeflocke" gilt auch im Sommer
Ein Schneeflockenbild unter einem Geschwindigkeitsschild bedeutet nicht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für eventuellen Schneefall gilt. Auf diesen Irrtum musste das OLG Hamm einen jungen Fahrer hinweisen, der 45 km/h zu schnell fuhr. Das Schild solle lediglich Akzeptanz für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung schaffen, so das Gericht.
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