OLG Hamm: Telefonieren im Pkw bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt
Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das hat der Erste Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 09.09.2014 (Az.: 1 RBs 1/14, rechtskräftig) unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund entschieden. Weiterlesen
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