Nicht immer bekommen Krankenkassen recht
(verpd) Das Bundessozialgericht hat gesetzliche Krankenversicherer mit kürzlich getroffenem Urteil dazu verpflichtet, die Kosten für eine Behandlung mit dem Medikament Lucentis in voller Höhe zu übernehmen (Az. B 1 KR 11/13 R).
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