Mitverschulden | Fußgängerüberweg: Auch wenn Passanten am Zebrastreifen Vorrang haben, dürfen sie sich ihr Vorrecht nicht erzwingen
In der Straßenverkehrsordnung ist es klar geregelt: An Fußgängerüberwegen müssen Fahrzeuge anhalten und Fußgängern ermöglichen, die Straße zu überqueren. Dazu gehört auch, dass sich die Fahrer einem Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, damit sie jederzeit bremsen können. Doch befreit das den Fußgänger nicht davon, auch seine Augen offen zu halten und situationsgerecht zu reagieren.
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