LG Stuttgart: Lebensversicherung muss Kunden über unwirksame Klauseln informieren
Die Allianz Leben muss aktiv über falsche Klauseln aufklären, die Kunden benachteiligten. Wie die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» («FAZ») am 01.10.2014 berichtet, hat dies das Landgericht Stuttgart am 07.08.2014 klargestellt und damit der Verbraucherzentrale Hamburg Recht gegeben. Nach der Entscheidung haben die ehemaligen Kunden der Allianz einen Folgenbeseitigungsanspruch. Der Versicherer müsse die Verbraucher von selbst aufklären, dass die Vertragsklauseln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 2005, 2279 und NJW 2013, 3580) unwirksam waren und die frühere Auslegung, wie sich der Rückkaufwert von Lebensversicherungen errechnete, falsch war (Az.: 11 O 298/13). Weiterlesen
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